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Inkasso-Informationen

Zahlungsverzug
Kommt der Patient seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach bzw. verzichtet er auf einen begründeten Einwand, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Leistungserbringer zieht für das Inkasso die «Inkasso Med AG» bei (inkassomed.ch) hinzu. Die Patientin/der Patient trägt die Kosten des Zahlungsverzugs.

Kosten bei Zahlungsverzug
Die Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an die Inkasso Med AG) ist abhängig von der Forderungshöhe: Maximalbeitrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1’500); 448 (bis 3’000); 1’100 (bis 10’000); 1’510 (bis 20’000); 2’658 (bis 50’000); 6% der Forderung (ab 50’000).

Häufig gestellte Fragen